dop.Consulting

AGB

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1  Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und der dop.consulting GmbH – im Folgenden wird nur die Bezeichnung dop.consulting verwendet – gelten ausschließlich diese AGB. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2  Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3  Entgegenstehende AGB des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden von der dop.consulting ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4  Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1  Der Umfang eines konkreten zu erbringenden Beratungsauftrages wird im Einzelfall gesondert vertraglich vereinbart.
2.2  Die dop.consulting ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die dop.consulting selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.
2.3  Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die dop.consulting zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/die Auftraggeber:in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die dop.consulting anbietet.
2.4  Einsatzort und Einsatzzeit der durch dop.consulting eingesetzten Berater werden unter Berücksichtigung des konkreten Auftrages sowie terminlicher Erfordernisse des Auftraggebers mit dem von der dop.consulting angegebenem Ansprechpartner abgestimmt.

3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung

3.1  Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2  Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die notwendigen und angeforderten Ressourcen (Mitarbeiter, etc.) zur Erfüllung des Beratungsauftrages durchgehend zur Verfügung gestellt werden.
3.3  Der/die Auftraggeber:in wird die dop.consulting auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.4  Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass der dop.consulting auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der dop.consulting bekannt werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1  Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2  Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen des/der Auftragnehmers:in zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des/der Auftraggebers:in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Die dop.consulting verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner/ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht oder Schlusspräsentation erhält der/die Auftraggeber:in in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3  Die dop.consulting ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken & in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Nutzungsrecht

6.1  Der Auftraggeber stimmt der Verwendung bzw. Darstellung seines Namens, seiner Marke (des Logos), Projektname, Projektinhalten, Projektdauer und der Zielerreichung in Referenzlisten, Informations- und Kommunikationsmedien (online und offline – z.B.: Webseite) von dop.consulting, die mit dem Auftraggeber durchgeführt worden sind, zu.

7. Schutz des geistigen Eigentums

7.1  Die Urheberrechte an den von der dop.consulting und seinen/ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, etc.) verbleiben bei der dop.consulting. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Auftragnehmers:in zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des/der Auftragnehmers:in – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
7.2  Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt die dop.consulting zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

8. Gewährleistung

8.1 Die dop.consulting ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner Leistung zu beheben. Sie wird den/die Auftraggeber:in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
8.2  Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

9. Haftung / Schadenersatz

9.1  Über die von der dop.consulting gemäß zwischen den Parteien bestehenden Verträgen zu erbringenden Leistungen hinaus übernimmt dop.consulting keinerlei Haftung für einen konkreten Erfolg des Projektes bzw. der Beratungsleistungen insbesondere betreffend Restrukturierung, Einsparung von Kosten sowie Steigerung der Produktivität.
9.2  dop.consulting übernimmt weiters – soweit gesetzlich zulässig – keinerlei Haftung für den Eintritt bestimmter nicht ausdrücklich zugesicherter (und ziffernmäßig bestimmbarer) Ergebnisse des Auftraggebers, insbesondere nicht für vom Auftraggeber erwartete, aber ausgebliebene Einsparungen, sowie für entgangene Gewinne, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
9.3 Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von Schäden gegen dop.consulting stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig von dop.consulting bzw. deren Erfüllungsgehilfen verschuldet wurden, außer bei Personenschäden. Die Anwendung des § 1298 Satz 1 und Satz 2 ABGB wird ausgeschlossen. Etwaige Vorlieferanten von Musterdokumenten bzw. Datenträgern gelten nicht als Erfüllungsgehilfen von dop.consulting.
9.4 Dem Grunde nach bestehende Schadenersatzansprüche gelten – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall als mit der an dop.consulting gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu leistenden Vergütung begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren in sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber ein Jahr nach der Erbringung der Leistung.
9.5  Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des/der Auftragnehmers:in zurückzuführen ist.
9.6  Sofern die dop.consulting das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die dop.consulting diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

10. Geheimhaltung / Datenschutz

10.1  Die dop.consulting verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die Sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.
10.2  Weiters verpflichtet sich die dop.consulting, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
10.3  Die dop.consulting ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
10.4  Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen sowie dem Nutzungsrecht laut Punkt 6.
10.5 Die dop.consulting ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet der dop.consulting Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

11. Honorar

11.1  Die genauen Höhen der Tagessätze je Berater werden immer separat in den Angeboten ausgewiesen. Die angegeben Kosten für einen Arbeitstag (Tagessatz) beziehen sich dabei immer auf einen maximalen Arbeitstag mit zehn Arbeitsstunden (inklusive gesetzlicher Pausen).
11.2 Die Tagessätze gemäß Punkt 11.1 werden jährlich valorisiert, ohne dass es eine gesonderte Vereinbarung bedarf. Als Basis gilt der österreichische Verbraucherpreisindex (VPI) 2020.

11.3 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die dop.consulting ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und der dop.consulting. Die dop.consulting ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen.
11.4  Die dop.consulting wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
11.5  Zusätzlich zu erstatten sind die jeweils geltende Umsatzsteuer sowie die unten angeführten Spesen. Spesen, Barauslagen und Reisezeitenverrechnung sind wie folgt abzugelten:
– Übernachtungskosten werden auf Basis der Einzelbelege abgerechnet. Sofern keine Einzelbelege vorliegen, gilt der steuerliche Pauschalbetrag – derartige Kosten fallen nur bei Tätigkeiten außerhalb Wiens an.
– Kosten für Flugreisen laut Tarif:
o Flugzeiten bis zu 5 Stunden: Economy Class
o Flugzeiten über 5 Stunden: Business Class
– Kosten für Bahnreisen (erste Klasse) laut Tarif
– Kilometergeld für Fahrten mit dem KFZ in Höhe von € 0,42/km
– Kosten für Verkehrsmittel und Taxi auf Einzelbelegbasis
– Mietwagenkosten auf Einzelbelegbasis
– Verpflegungsmehraufwand wird gemäß den steuerlichen Pauschalbeträgen berechnet
– Kosten für Telekommunikation und Datentransfer gemäß den jeweiligen Tarifen
– Andere, mit dem konkreten Auftrag in Zusammenhang stehenden Barauslagen auf Einzelbelegbasis.
– Ist eine Rückreise an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen nicht möglich oder nicht zumutbar, sind Kosten, Aufwände und Barauslagen lt. den Punkten d. bis i. auch für Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage, die zwischen der An- und Abreise liegen, abzugelten.
11. 6 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die dop.consulting, so behält die dop.consulting den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Bei Tagessätzen ist das Honorar für jene Tage, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die dop.consulting bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
11.7  Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die dop.consulting von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

12. Zahlungskonditionen

12.1  Die Vergütung wird nach entstandenem Beratungsaufwand zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in monatlichen Teilbeträgen in Rechnung gestellt.
12.2  Die in Rechnung gestellten Beträge (Honorar laut Punkt 11) werden nach Ablauf von fünfzehn Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung des Zahlungszieles von fünftzehn Tagen werden Verzugszinsen in der Höhe von zehn Prozent über dem Basiszinssatz p.a. berechnet. dop.consulting hat weiters Anspruch auf Ersatz aller ihr im Zusammenhang mit Mahnungen, Inkasso, Anfragen und Nachforschungen sowie Rechtsberatung nach Eintritt des Zahlungsverzuges entstehenden Kosten („Zusatzkosten“).
12.3  Die Rechnungsbeträge sind auf das von dop.consulting zuletzt bekannt gegebene Bankkonto einzuzahlen.
12.4  Für an dop.consulting zu entrichtende Zahlungen gilt als Erfüllungsort der Sitz von dop.consulting. Wird gegen eine Rechnung der dop.consulting binnen vier Wochen kein begründeter Einwand erhoben, so gilt sie jedenfalls als genehmigt.
12.5  Ein dem Auftraggeber gewährter Zahlungsaufschub kann jederzeit geändert oder storniert werden. Skonti werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.
12.6  Falls der Auftraggeber mit der Bezahlung von gemäß diesem Vertrag fälligen Beträgen in Verzug gerät, ist dop.consulting berechtigt, nach Ablauf einer Frist von vierzehn Tagen nach einer diesbezüglichen Mitteilung an den Auftraggeber alle weiteren von dop.consulting gemäß diesem Vertrag bzw. gemäß sämtlichen sonstigen zwischen dem Auftraggeber und dop.consulting abgeschlossenen Vereinbarungen zu erbringenden Leistungen einzustellen, bis der jeweilige fällige Betrag samt Zusatzkosten vom Auftraggeber abzugsfrei bezahlt wurde. dop.consulting ist darüber hinaus im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers gemäß diesem Vertrag nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist von zumindest vierzehn Tagen berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen und die Zahlung aller offenen, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Rechnungsbeträge aus diesem Vertrag oder sämtlichen anderen zwischen dop.consulting und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vereinbarungen zu fordern. Davon unberührt bleiben sämtliche sonstigen Ansprüche von dop.consulting, insbesondere das Recht auf Schadenersatz.

13. Elektronische Rechnungslegung

13.1  Die dop.consulting ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die dop.consulting ausdrücklich einverstanden.

14. Dauer des Vertrages

14.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
14. 2  Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
– Wenn der/die Auftraggeber:in nicht die vereinbarten Ressourcen (z.B.: Mitarbeiter, etc.) für die Projektarbeit zur Verfügung stellt.
– Wenn der/die Auftraggeber:in nicht die notwendigen und geforderten Informationen für die Projektarbeit zur Verfügung stellt.
– Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
– wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des/der Auftragnehmers:in weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des/der Auftragnehmers:in eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

15. Schlussbestimmungen

15.1  Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
15.2  Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.3  Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der Auftragnehmers:in zuständig.
15.4  Alle sich aus den gegenständlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen oder aus zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträgen ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Frage des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Auflösung oder der Nichtigkeit dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des Landesgericht Wiener Neustadt.
15. 5 Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens haben sich die Parteien durch Aufnahme von Verhandlungen um eine außergerichtliche Einigung der Rechtsstreitigkeit zu bemühen. Kommt es ungeachtet dieser Verhandlungen zu keiner Einigung, sind beide Parteien zur umgehenden Einbringung einer entsprechenden Klage berechtigt. Hält sich eine der Parteien nicht an die Verpflichtung zur vorherigen Aufnahme von außergerichtlichen Verhandlungen, so hat diese Partei – ausgenommen bei Gefahr in Verzug – die Kosten des Gerichtsverfahrens, insbesondere Kosten der eigenen Vertretung unabhängig von dem Ausgang des Gerichtsverfahrens, jedenfalls zur Gänze selbst zu tragen und der Gegenseite die dieser entstandenen angemessenen Kosten (inkl. der Kosten der Vertretung vor Gericht) zu ersetzen.

6. Sonstiges

16.1  Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen wurden zwischen den Parteien im Einzelnen ausgehandelt. Sowohl dop.consulting, als auch der Auftraggeber bestätigen hiermit, dass sie durch keine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen gröblich benachteiligt werden.
16.2 Änderungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie der zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform, unterfertigt von allen Parteien. Dies gilt insbesondere auch für das einvernehmliche Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages als gänzlich oder teilweise unwirksam herausstellen oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bzw. des betreffenden Vertrages nicht berührt. Beide Parteien sind verpflichtet, an Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt dieser Vereinbarung möglichst nahe kommende Regelung zu vereinbaren.
16.3  Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die zwischen den Parteien schriftlich abgeschlossenen Verträge regeln das Rechtsverhältnis zwischen dop.consulting und dem Auftraggeber – soweit hierin bzw. in diesen Verträgen nichts anderes vorgesehen ist – abschließend. Mündliche Nebenabreden, welcher Art auch immer, zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen oder zu einem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag bestehen zum Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht.
16.4  Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten für Rechtsgeschäfte zwischen dop.consulting und dem Auftraggeber ausschließlich diese zwischen den Parteien ausgehandelten Allgemeinen Vertragsbedingungen.

Dop.consulting GmbH. Reduce to the best. Kopf und Herz für die Herausforderungen von Morgen.

 

Zuletzt geändert: 31.01.2022

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